Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 12 Sa 299/09

12 Sa 299/09Tribunal du travail27 mai 2009

Regest

Das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG ist verletzt, wenn der öffentliche Arbeitgeber für die Bewerbung von bereits beschäftigten Lehrkräften um eine Beförderungsstelle nur unbefristete und nicht auch befristete Vorbeschäftigungszeiten auf die geforderte Mindestprobezeit anrechnet.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 299/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-27

Aktenzeichen: 12 Sa 299/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0527.12SA299.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 7, 39, 52 LVO NRW

Leitsätze

Das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG ist verletzt, wenn der öffentliche Arbeitgeber für die Bewerbung von bereits beschäftigten Lehrkräften um eine Beförderungsstelle nur unbefristete und nicht auch befristete Vorbeschäftigungszeiten auf die geforderte Mindestprobezeit anrechnet.

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 14.01.2009 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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