Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-10-29, 3 Ta 653/09

3 Ta 653/09Tribunal du travail29 oct. 2009

Regest

1. Der Erwerbstätigenfreibetrag gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Ziffer 1 b ZPO ist auch zu berücksichtigen, wenn Krankengeld dem Antragsteller im bestehenden Arbeitsverhältnis anstelle von Arbeitsentgelt gezahlt wird, § 44 Abs. 1 SGB V (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08). 2. Der Freibetrag ist bei Erhalt von Krankengeld i.d.R. dann nicht mehr in Abzug zu bringen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 653/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-29

Aktenzeichen: 3 Ta 653/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1029.3TA653.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 b ZPO

Leitsätze

  1. Der Erwerbstätigenfreibetrag gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Ziffer 1 b ZPO ist auch zu berücksichtigen, wenn Krankengeld dem Antragsteller im bestehenden Arbeitsverhältnis anstelle von Arbeitsentgelt gezahlt wird, § 44 Abs. 1 SGB V (vgl. BAG v. 22.04.2009 - 3 AZB 90/08).

  2. Der Freibetrag ist bei Erhalt von Krankengeld i.d.R. dann nicht mehr in Abzug zu bringen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet und ein neues nicht begründet worden ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 26.08.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.

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