6 Sa 659/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-10, 6 Sa 659/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-10, 6 Sa 659/09
6 Sa 659/09Tribunal du travail10 nov. 2009
Regest
1. Durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung kann im Hinblick auf § 30 c Abs. 1 BetrAVG eine Ruhegeldregelung, die auf einer Zusage vor dem 01.01.1999 beruhte, nicht einseitig dahingehend abgeändert werden, dass die laufenden Leistungen jährlich nur um 1 % angepasst werden. 2. Zur zeitlichen Geltung des Verbraucherpreisindex (VPI 2005) bei der Berechnung der Höhe der Anpassungsverpflichtung.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 659/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-10
Aktenzeichen: 6 Sa 659/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1110.6SA659.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 16 Abs. 1 u. 3, 30 c Abs. 1 BetrAVG
Leitsätze
-
Durch eine Gesamtbetriebsvereinbarung kann im Hinblick auf § 30 c Abs. 1 BetrAVG eine Ruhegeldregelung, die auf einer Zusage vor dem 01.01.1999 beruhte, nicht einseitig dahingehend abgeändert werden, dass die laufenden Leistungen jährlich nur um 1 % angepasst werden.
-
Zur zeitlichen Geltung des Verbraucherpreisindex (VPI 2005) bei der Berechnung der Höhe der Anpassungsverpflichtung.
Tenor
Die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.05.2009 - 5 Ca 381/09 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.