Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-04-16, 9 Sa 1506/09

9 Sa 1506/09Tribunal du travail16 avr. 2010

Regest

Einzelfall zur Frage, ob eine Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs widerrufen werden kann. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den Einwand des Rechtsmissbrauchs rechtfertigen. Bei besonderen Beweisschwierigkeiten kann vom Prozessgegner das substantiierte Bestreiten negativer Tatsachen verlangt werden.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1506/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-16

Aktenzeichen: 9 Sa 1506/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0416.9SA1506.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Einzelfall zur Frage, ob eine Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs widerrufen werden kann. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den Einwand des Rechtsmissbrauchs rechtfertigen. Bei besonderen Beweisschwierigkeiten kann vom Prozessgegner das substantiierte Bestreiten negativer Tatsachen verlangt werden.

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts T. vom 28.01.2008 - 3 Ca 2330/06 - wird abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der von der Beklagten mit Schreiben vom 14.11.2005 erklärte Widerruf der Anwartschaft auf Versorgungsleistungen aus dem Vertrag über die Pensionszusage zugunsten des Klägers vom 01.01.1985 unwirksam ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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