7 Sa 195/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-09, 7 Sa 195/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-09, 7 Sa 195/10
7 Sa 195/10Tribunal du travail9 juin 2010
Regest
Behandelt der Arbeitgeber Arbeitnehmer, die eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben haben, anders als diejenigen, die eine solche nicht unterschrieben haben, liegt unter Berücksichtigung der Gesamtumstände weder ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch eine Verletzung des Maßregelungsverbots vor.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 195/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-09
Aktenzeichen: 7 Sa 195/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0609.7SA195.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Behandelt der Arbeitgeber Arbeitnehmer, die eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben haben, anders als diejenigen, die eine solche nicht unterschrieben haben, liegt unter Berücksichtigung der Gesamtumstände weder ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch eine Verletzung des Maßregelungsverbots vor.
Tenor
I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.12.2009, 4 Ca 2420/09, abgeändert:
Die Klagen werden abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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