Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-08-26, 13 Sa 337/10

13 Sa 337/10Tribunal du travail26 août 2010

Regest

1. Eine Sozialauswahl nach Altersgruppen auf der Grundlage eines Interessenausgleichs ist mit der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 vereinbar. 2. Ein Interessenausgleich, der bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten außer Betracht lässt, ist wegen Verstoßes gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (teil-) unwirksam.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 337/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-26

Aktenzeichen: 13 Sa 337/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0826.13SA337.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 1 Abs. 3 KSchG

Leitsätze

  1. Eine Sozialauswahl nach Altersgruppen auf der Grundlage eines Interessenausgleichs ist mit der Richtlinie 2000/78 EG vom 27. November 2000 vereinbar.

  2. Ein Interessenausgleich, der bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten außer Betracht lässt, ist wegen Verstoßes gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (teil-) unwirksam.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 02.02.2010 - 4 Ca 866/09 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird für den Kläger bezogen auf die Kündigungsschutzanträge zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.