Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-10, 7 Sa 1052/09

7 Sa 1052/09Tribunal du travail10 nov. 2010

Regest

Auch bei sehr geringfügigen Pflichtverletzungen, die für sich genommen nicht zum Ausspruch einer Kündigung führen können, kann eine ordentliche Kündigung nach Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn in dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine Beharrlichkeit zum Ausdruck kommt, sich berechtigten Anweisungen des Arbeitgebers zu widersetzen, weil sie nach seiner Einschätzung nicht sinnvoll ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1052/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-10

Aktenzeichen: 7 Sa 1052/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1110.7SA1052.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Auch bei sehr geringfügigen Pflichtverletzungen, die für sich genommen nicht zum Ausspruch einer Kündigung führen können, kann eine ordentliche Kündigung nach Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn in dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine Beharrlichkeit zum Ausdruck kommt, sich berechtigten Anweisungen des Arbeitgebers zu widersetzen, weil sie nach seiner Einschätzung nicht sinnvoll ist.

Tenor

I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.08.2009, 13 Ca 4234/09, abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III.Die Revision wird zugelassen.

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