7 Sa 1052/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-10, 7 Sa 1052/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-11-10, 7 Sa 1052/09
7 Sa 1052/09Tribunal du travail10 nov. 2010
Regest
Auch bei sehr geringfügigen Pflichtverletzungen, die für sich genommen nicht zum Ausspruch einer Kündigung führen können, kann eine ordentliche Kündigung nach Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn in dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine Beharrlichkeit zum Ausdruck kommt, sich berechtigten Anweisungen des Arbeitgebers zu widersetzen, weil sie nach seiner Einschätzung nicht sinnvoll ist.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1052/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-10
Aktenzeichen: 7 Sa 1052/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1110.7SA1052.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: .
Leitsätze
Auch bei sehr geringfügigen Pflichtverletzungen, die für sich genommen nicht zum Ausspruch einer Kündigung führen können, kann eine ordentliche Kündigung nach Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn in dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers eine Beharrlichkeit zum Ausdruck kommt, sich berechtigten Anweisungen des Arbeitgebers zu widersetzen, weil sie nach seiner Einschätzung nicht sinnvoll ist.
Tenor
I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.08.2009, 13 Ca 4234/09, abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.