10 Sa 972/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-12-17, 10 Sa 972/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-12-17, 10 Sa 972/10
10 Sa 972/10Tribunal du travail17 déc. 2010
Regest
1. Zur Versetzung einer für den Einsatz im Ausland eingestellten Reiseleiterin in andere Zielgebiete. 2. Auch wenn der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt wird, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort nach § 106 GewO und den hierzu von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, sofern für das Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 972/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-17
Aktenzeichen: 10 Sa 972/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1217.10SA972.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 106 GewO
Leitsätze
-
Zur Versetzung einer für den Einsatz im Ausland eingestellten Reiseleiterin in andere Zielgebiete.
-
Auch wenn der Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt wird, beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Versetzung an einen anderen Arbeitsort nach § 106 GewO und den hierzu von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, sofern für das Arbeitsverhältnis deutsches Recht gilt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14.06.2010 - 3 Ca 105/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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