Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-01-13, 11 Sa 988/09

11 Sa 988/09Tribunal du travail13 janv. 2011

Regest

Selbstständige Tätigkeit i. S. von § 3 GRA Gehaltsgruppe V liegt nur vor, wenn der Angestellte bei seiner Tätigkeit eine den in der Vergütungsgruppe vorausgesetzten gründlichen Fachkenntnisse und umfangreiche einschlägige Erfahrungen entsprechende eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis hat (im Anschluss an BAG 08.11.2006 - 4 AZR 620/05 - AP Nr. 304 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 988/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-13

Aktenzeichen: 11 Sa 988/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0113.11SA988.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: Gehalts- und Lohnrahmenabkommen für den Groß- und Außenhandel NRW (GRA) vom 01.05.1980, §§ 2, 3

Leitsätze

Selbstständige Tätigkeit i. S. von § 3 GRA Gehaltsgruppe V liegt nur vor, wenn der Angestellte bei seiner Tätigkeit eine den in der Vergütungsgruppe vorausgesetzten gründlichen Fachkenntnisse und umfangreiche einschlägige Erfahrungen entsprechende eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung seiner Leistungen jeweils einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis hat (im Anschluss an BAG 08.11.2006 - 4 AZR 620/05 - AP Nr. 304 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.07.2009 - 4 Ca 708/09 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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