6 Sa 393/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-20, 6 Sa 393/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-20, 6 Sa 393/11
6 Sa 393/11Tribunal du travail20 mai 2011
Regest
1.Steht zwischen den Parteien im Streit, seit wann ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, so macht ein Arbeitnehmer mit der Forderung nach der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten zugleich hiervon abhängige Zahlungsansprüche - im Streitfall ein Jubiläumsgeld - geltend. Hierdurch wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist gewahrt. 2.Eine Klage, die auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ab einem bestimmten Zeitpunkt gerichtet ist, genügt hinsichtlich eines davon abhängigen Zahlungsanspruchs zur Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist, die eine gerichtliche Geltendmachung verlangt. Es ist unerheblich, dass der Streitgegenstand der Feststellungsklage nicht die Zahlungsansprüche umfasst.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 393/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-20
Aktenzeichen: 6 Sa 393/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0520.6SA393.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 TVG, § 242 BGB
Leitsätze
1.Steht zwischen den Parteien im Streit, seit wann ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, so macht ein Arbeitnehmer mit der Forderung nach der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten zugleich hiervon abhängige Zahlungsansprüche - im Streitfall ein Jubiläumsgeld - geltend. Hierdurch wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist gewahrt.
2.Eine Klage, die auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ab einem bestimmten Zeitpunkt gerichtet ist, genügt hinsichtlich eines davon abhängigen Zahlungsanspruchs zur Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist, die eine gerichtliche Geltendmachung verlangt. Es ist unerheblich, dass der Streitgegenstand der Feststellungsklage nicht die Zahlungsansprüche umfasst.
Tenor
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.02.2011 - Az: 5 Ca 3108/10 - wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.