Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-30, 5 Sa 464/11

5 Sa 464/11Tribunal du travail30 juin 2011

Regest

Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 464/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: 5 Sa 464/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0630.5SA464.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 14 Abs. 1 MuSchG

Leitsätze

Eine Arbeitnehmerin, die sich im Anschluss an eine Elternzeit in einer neuen Mutterschutzfrist wegen der Geburt eines weiteren Kindes befindet, steht Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß § 14 Abs. 1 MuSchG zu. Dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit geruht hat, steht dem nicht entgegen.

Tenor

1)Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.01.2011 - 1 Ca

8164/10 - abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.850,40 € netto nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ab dem 20.11.2010 zu zahlen.

2)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die

Beklagte zu 2/5 und die Klägerin zu 3/5; die Kosten des

Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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