Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-17, 15 Sa 864/11

15 Sa 864/11Tribunal du travail17 nov. 2011

Regest

Die Republik Griechenland genießt bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten mit Lehrkräften, die bei ihr für eine von ihr in Deutschland für die dort lebenden griechischen Kinder bzw. Jugendlichen betriebene Schule angestellt sind, Immunität nach § 20 Abs. 2 GVG.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 864/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-17

Aktenzeichen: 15 Sa 864/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1117.15SA864.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 20 Abs. 2 GVG

Leitsätze

Die Republik Griechenland genießt bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten mit Lehrkräften, die bei ihr für eine von ihr in Deutschland für die dort lebenden griechischen Kinder bzw. Jugendlichen betriebene Schule angestellt sind, Immunität nach § 20 Abs. 2 GVG.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.05.2011 - 5 Ca 7637/10 - abgeändert:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

I.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.