8 Sa 257/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-18, 8 Sa 257/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-18, 8 Sa 257/11
8 Sa 257/11Tribunal du travail18 nov. 2011
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 257/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-18
Aktenzeichen: 8 Sa 257/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1118.8SA257.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Oberhausen vom 02.02.2011 - Az. 1 Ca
1409/10 - teilweise abgeändert.
Die Zahlungsklage des Klägers wird abgewiesen, soweit die Beklagte zu Ziffer 2 des Urteilstenors zu einer Zahlung von mehr als 3.900,-- € brutto nebst Zinsen und zu Ziffer 3 des Urteilstenors zu einer Zahlung von mehr als 1.120,-- € brutto nebst Zinsen verurteilt worden ist.
2.Die weitergehende Berufung der Beklagten wird als
unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die
Verurteilung zur Zahlung von 800,-- € brutto nebst
Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basis-
zinssatz seit dem 27.08.2010 richtet.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten mit der
Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1 des Urteils-
tenors des angefochtenen Urteils klarstellend wie folgt
formuliert wird:
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien jeden-
falls bis zum 12.01.2011 ein Arbeitsverhältnis bestan-
den hat.
3.Die Kosten erster Instanz trägt der Kläger zu 11 %, die
Beklagte zu 89 %. Die Kosten der Berufung trägt der
Kläger zu 4%, die Beklagte zu 96 %.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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