Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-23, 15 Sa 1284/11

15 Sa 1284/11Tribunal du travail23 févr. 2012

Regest

Sind in einem mit einem kirchlich-caritativen Rechtsträger abgeschlossenen Arbeitsvertrag die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) in Bezug genommen, werden von einer solchen Bezugnahmeklausel auch die jeweiligen Verfahrensregelungen erfasst, auf deren Grundlage arbeitsvertragliche Regelungen auf dem "Dritten Weg" normiert bzw. festgelegt werden.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 1284/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-23

Aktenzeichen: 15 Sa 1284/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0223.15SA1284.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: AVR

Leitsätze

Sind in einem mit einem kirchlich-caritativen Rechtsträger abgeschlossenen Arbeitsvertrag die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes" (AVR) in Bezug genommen, werden von einer solchen Bezugnahmeklausel auch die jeweiligen Verfahrensregelungen erfasst, auf deren Grundlage arbeitsvertragliche Regelungen auf dem "Dritten Weg" normiert bzw. festgelegt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.09.2011 - 2 Ca 1363/11 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

A.

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