Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 5 TaBV 88/11

5 TaBV 88/11Tribunal du travail8 mars 2012

Regest

kein Leitsatz vorhanden

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 TaBV 88/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 5 TaBV 88/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0308.5TABV88.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

  1. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des

Arbeitsgerichts Oberhausen - 3 BV 18/11 - teilweise abgeändert

und wie folgt formuliert:

Es wird festgestellt, dass die Zustimmung des Betriebsrats zur Ein-

gruppierung des Mitarbeiters X.-B. X. als erteilt

gilt.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

  1. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.