Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-04-30, 9 Sa 1322/11

9 Sa 1322/11Tribunal du travail30 avr. 2012

Regest

Der Begriff "Aufstieg ohne" erfordert nicht, dass der Mitarbeiter originär in die Vergütungsgruppe der Anlage 3 TVÜ-L eingruppiert ist. Es reicht aus, dass die relevante Vergütungsgruppe im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht worden ist. Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrages.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1322/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-30

Aktenzeichen: 9 Sa 1322/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0430.9SA1322.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 12 TVÜ-L; Anlage 3 TVÜ-L

Leitsätze

Der Begriff "Aufstieg ohne" erfordert nicht, dass der Mitarbeiter originär in die Vergütungsgruppe der Anlage 3 TVÜ-L eingruppiert ist. Es reicht aus, dass die relevante Vergütungsgruppe im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht worden ist. Dies ergibt die Auslegung des Tarifvertrages.

Tenor

1.Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 29.9.2011 - 2 Ca 1749/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

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