Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-06-05, 8 Sa 213/12

8 Sa 213/12Tribunal du travail5 juin 2012

Regest

Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, durch die mehrgliedrige Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche für auf das Arbeitsverhältnis anwendbar erklärt werden, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Derartige Bestimmungen sind von Beginn an intransparent.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 213/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: 8 Sa 213/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0605.8SA213.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 307 Abs. 1 BGB, § 10 Abs. 4 AÜG

Leitsätze

Eine in einem Formulararbeitsvertrag enthaltene Klausel, durch die mehrgliedrige Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche für auf das Arbeitsverhältnis anwendbar erklärt werden, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Derartige Bestimmungen sind von Beginn an intransparent.

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.01.2012 - Az. 4 Ca 2112/11 - teilweise abgeändert.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 893,46 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.

3.Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 6/7, die Beklagte zu 1/7.

5.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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