Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-07-19, 5 Sa 324/12

5 Sa 324/12Tribunal du travail19 juil. 2012

Regest

1. Verfolgt der Arbeitgeber mit einer Tantiemezahlung den Zweck, die Leistung eines Arbeitnehmers im Bezugszeitraum zusätzlich zu vergüten, benachteiligt eine Klausel, die den Verfall des Anspruchs vorsieht, den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist unwirksam. 2. Dies gilt auch, wenn die Tantieme nicht mehr als 25 % der Jahresvergütung beträgt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 324/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: 5 Sa 324/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0719.5SA324.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 305, 307 BGB

Leitsätze

  1. Verfolgt der Arbeitgeber mit einer Tantiemezahlung den Zweck, die Leistung eines Arbeitnehmers im Bezugszeitraum zusätzlich zu vergüten, benachteiligt eine Klausel, die den Verfall des Anspruchs vorsieht, den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist unwirksam.

  2. Dies gilt auch, wenn die Tantieme nicht mehr als 25 % der Jahresvergütung beträgt.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeits-

gerichts Düsseldorf vom 10.02.2012 - 1 Ca 6056/11 - wird

kostenpflichtig zurückgewiesen.

  1. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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