Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 14 Sa 1227/12

14 Sa 1227/12Tribunal du travail8 oct. 2012

Regest

Werden im Dreischichtbetrieb in der Geltung des EMTV-NRW unbezahlte Pausen gewährt, in denen Mahlzeiten zu sicht genommen werden können, besteht daneben kein Anspruch auf weitere bezahlte Pausen oder die Bezahlung der unbezahlten Pausen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1227/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-08

Aktenzeichen: 14 Sa 1227/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1008.14SA1227.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 4 Nr. 4 EMTV-NRW

Leitsätze

Werden im Dreischichtbetrieb in der Geltung des EMTV-NRW unbezahlte Pausen gewährt, in denen Mahlzeiten zu sicht genommen werden können, besteht daneben kein Anspruch auf weitere bezahlte Pausen oder die Bezahlung der unbezahlten Pausen unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Wupper-

tal vom 16.5.2012 - 3 Ca 3068/11 - wird kostenpflichtig zurückge-

wiesen.

  1. Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.