Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-24, 5 Sa 704/12

5 Sa 704/12Tribunal du travail24 oct. 2012

Regest

1. Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtsunwirksam. 2. Eine tarifvertragliche Ausschlussklausel erfasst grundsätzlich auch solche Ansprüche, die vor der Bezugnahme im Arbeitsvertrag entstanden sind.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 704/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-24

Aktenzeichen: 5 Sa 704/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1024.5SA704.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 305 ff BGB, § 307 BGB

Leitsätze

  1. Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtsunwirksam.

  2. Eine tarifvertragliche Ausschlussklausel erfasst grundsätzlich auch solche Ansprüche, die vor der Bezugnahme im Arbeitsvertrag entstanden sind.

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 29.02.2012 - 5 Ca 2449/11 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Lohn für September 2011 in Höhe von 2.299,14 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2011 abzüglich am 20.10.2011 gezahlter 767,56 € brutto zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 19/20, die Beklagte zu 1/20.

  2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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