12 TaBV 93/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-01-09, 12 TaBV 93/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-01-09, 12 TaBV 93/12
12 TaBV 93/12Tribunal du travail9 janv. 2013
Regest
Ein Betriebsratsvorsitzender, der auf einer Betriebsversammlung aus den ihm mit einem Zustimmungsantrag des Arbeitgebers zur Einstellung übermittelten Bewerbungsschreiben eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung wörtlich zitiert und dadurch den eingestellten Mitarbeiter herabwürdigt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 93/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-09
Aktenzeichen: 12 TaBV 93/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0109.12TABV93.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG
Leitsätze
Ein Betriebsratsvorsitzender, der auf einer Betriebsversammlung aus den ihm mit einem Zustimmungsantrag des Arbeitgebers zur Einstellung übermittelten Bewerbungsschreiben eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung wörtlich zitiert und dadurch den eingestellten Mitarbeiter herabwürdigt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 09.08.2012 - 2 BV 21/12 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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