Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-06-14, 6 Sa 1828/12

6 Sa 1828/12Tribunal du travail14 juin 2013

Regest

1.Zur Wirksamkeit der Verknüpfung eines Aufhebungsvertrages mit dem Angebot zum Abschluss eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses. 2.Schließt eine Betriebskrankenkasse, die sich gemäß § 155 Abs.1 S.2 SGB V im Stadium der Abwicklung befindet, einen befristeten Vertrag, um den im Rahmen der Abwicklung anfallenden Arbeitsbedarf abzudecken, so ist es für die Wirksamkeit der Befristung gemäß § 14 Abs.1 S.2 Nr.1 TzBfG unerheblich, wenn die Dauer des Vertrages hinter der zu erwartenden Dauer der Abwicklung zurückbleibt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 1828/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-14

Aktenzeichen: 6 Sa 1828/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0614.6SA1828.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: Schließung einer Betriebskrankenkasse - Befristungskontrollklage

Leitsätze

1.Zur Wirksamkeit der Verknüpfung eines Aufhebungsvertrages mit dem Angebot zum Abschluss eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses.

2.Schließt eine Betriebskrankenkasse, die sich gemäß § 155 Abs.1 S.2 SGB V im Stadium der Abwicklung befindet, einen befristeten Vertrag, um den im Rahmen der Abwicklung anfallenden Arbeitsbedarf abzudecken, so ist es für die Wirksamkeit der Befristung gemäß § 14 Abs.1 S.2 Nr.1 TzBfG unerheblich, wenn die Dauer des Vertrages hinter der zu erwartenden Dauer der Abwicklung zurückbleibt.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.11.2012 - Az: 8 Ca 3885/12 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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