Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-11-19, 7 Sa 645/14

7 Sa 645/14Tribunal du travail19 nov. 2014

Regest

Einem in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessenen Zuschlag einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt bzw. eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 645/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-19

Aktenzeichen: 7 Sa 645/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1119.7SA645.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Einem in Dauernachtschicht eingesetzten LKW-Fahrer hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden nach § 6 Abs. 5 ArbZG als angemessenen Zuschlag einen Zuschlag in Höhe von 30 % auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt bzw. eine entsprechende Zahl bezahlter freier Tage zu gewähren.

Tenor

I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 23.05.2014, 7 Ca 3835/13 wird zurückgewiesen.

II.Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III.Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.