Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2014-12-17, 12 Sa 742/14

12 Sa 742/14Tribunal du travail17 déc. 2014

Regest

1.Der Anspruch auf Prüfung und Entscheidung über eine Anpassung erlischt in der Regel nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem Anpassungsstichtag 2.Berechnung des Anpassungsbedarfs

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 742/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-17

Aktenzeichen: 12 Sa 742/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2014:1217.12SA742.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 1b Abs. 1, 16 BetrAVG; § 315 BGB

Leitsätze

1.Der Anspruch auf Prüfung und Entscheidung über eine Anpassung erlischt in der Regel nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem Anpassungsstichtag

2.Berechnung des Anpassungsbedarfs

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 05.06.2014 - 5 Ca 2153/13 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

a)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Betriebsrente aus dem Zeitraum 01.10.2011 bis 31.08.2013 in Höhe von 175,72 Euro brutto zu zahlen.

b)

Es wird festgestellt, dass die Beklagte die dem Kläger ab dem 01.09.2013 zu zahlende Betriebsrente zur Renten-Nr. 37836-54 von unstreitig 168,48 Euro brutto um 7,64 Euro brutto monatlich auf insgesamt 176,12 Euro brutto zu erhöhen hat.

c)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 34% und dem Kläger zu 66 % auferlegt. Die Kosten erster Instanz tragen die Beklagte zu 29 % und der Kläger zu 71%.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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