Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-04-15, 7 Sa 1242/14

7 Sa 1242/14Tribunal du travail15 avr. 2015

Regest

Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1242/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-15

Aktenzeichen: 7 Sa 1242/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0415.7SA1242.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 24 Abs. 4 TVöD

Leitsätze

Vom Begriff der Rente im Sinne des § 22 Abs. 4 TVöD wird auch eine Teilerwerbsminderungsrente erfasst. § 22 Abs. 4 TVöD ist nicht nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam, denn die Klägerin wird durch den Ausschluss von der Zahlung des Krankengeldzuschusses wegen anderweitiger Absicherung durch den Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.09.2014, 14 Ca 3145/14, wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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