Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-08-10, 9 Sa 421/15

9 Sa 421/15Tribunal du travail10 août 2015

Regest

Ein "Unternehmensübergang" in Form eines bloßen Gesellschafterwechsels ohne einen Wechsel des Betriebsinhabers bzw. Arbeitgebers wird von der Richtlinie 2001/23/EG nicht erfasst, auch wenn dort vom "Übergang von Unternehmen" die Rede ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 421/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-10

Aktenzeichen: 9 Sa 421/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0810.9SA421.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Ein "Unternehmensübergang" in Form eines bloßen Gesellschafterwechsels ohne einen Wechsel des Betriebsinhabers bzw. Arbeitgebers wird von der Richtlinie 2001/23/EG nicht erfasst, auch wenn dort vom "Übergang von Unternehmen" die Rede ist.

Tenor

1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26.02.2015, Az. 5 Ca 3381/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

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