Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-03-18, 10 Sa 929/15

10 Sa 929/15Tribunal du travail18 mars 2016

Regest

Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 929/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-18

Aktenzeichen: 10 Sa 929/15

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0318.10SA929.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 37 Abs. 4 BetrVG

Leitsätze

Zur Berechnung der nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG für die Bemessung des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds maßgeblichen Vergleichsentgelts bei kleinen Vergleichsgruppen (vgl. auch BAG vom 19.01.2005 - 7 AZR 208/04).

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2015 - 7 Ca 7700/14 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger rückwirkend ab dem 01.01.2014 eine um € 83,75 brutto erhöhte Vergütung zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 76 % und die Beklagte zu 24 %.

Die Revision wird zugelassen.

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