9 Sa 31/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-07-25, 9 Sa 31/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-07-25, 9 Sa 31/16
9 Sa 31/16Tribunal du travail25 juil. 2016
Regest
Rechtlicher Ausgangspunkt für die Entstehung eines Ersatzanspruchs für untergegangene Urlaubsansprüche ist der Verzug des Arbeitgebers. Der Urlaubsanspruch geht mit Ablauf des Übertragungszeitraumes unter. Erforderlich ist deshalb ein vorhergehendes Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers, weil dem Arbeitgeber nicht die Pflicht obliegt, dem Arbeitnehmer Urlaub zu erteilen. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Konstruktion des Urlaubs als Anspruch, § 194 BGB. Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 31/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-25
Aktenzeichen: 9 Sa 31/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0725.9SA31.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG; §§ 280 Abs. 1, 283 BGB; § 194 BGB
Leitsätze
Rechtlicher Ausgangspunkt für die Entstehung eines Ersatzanspruchs für untergegangene Urlaubsansprüche ist der Verzug des Arbeitgebers. Der Urlaubsanspruch geht mit Ablauf des Übertragungszeitraumes unter. Erforderlich ist deshalb ein vorhergehendes Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers, weil dem Arbeitgeber nicht die Pflicht obliegt, dem Arbeitnehmer Urlaub zu erteilen. Dies ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Konstruktion des Urlaubs als Anspruch, § 194 BGB. Dem stehen auch europarechtliche Vorgaben nicht entgegen.
Tenor
1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.2015, Az. 6 Ca 2280/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird zugelassen.
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