5 Sa 384/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-08-25, 5 Sa 384/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-08-25, 5 Sa 384/16
5 Sa 384/16Tribunal du travail25 août 2016
Regest
Eine arbeitsvertragliche Klausel "Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen" kann ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet werden sollte, welches einer nachträglichen Befristung durch spätere tarifliche oder betriebliche Altersgrenzenregelungen nicht mehr zugänglich ist.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 384/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-25
Aktenzeichen: 5 Sa 384/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:0825.5SA384.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Leitsätze
Eine arbeitsvertragliche Klausel "Dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen" kann ohne Hinzutreten besonderer Umstände regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet werden sollte, welches einer nachträglichen Befristung durch spätere tarifliche oder betriebliche Altersgrenzenregelungen nicht mehr zugänglich ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.03.2016 - 8 Ca 5756/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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