Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-03-06, 9 Sa 809/16

9 Sa 809/16Tribunal du travail6 mars 2017

Regest

Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 809/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-06

Aktenzeichen: 9 Sa 809/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0306.9SA809.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: ./.

Leitsätze

Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.

Tenor

1.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.08.2016, Az.: 2 Ca 2485/16 abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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