Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-28, 10 Sa 817/16

10 Sa 817/16Tribunal du travail28 avr. 2017

Regest

1. Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung als dynamische Verweisung auf das Vergütungssystem des BAT. 2. Zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von BAT zu TVöD-VKA.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 817/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 10 Sa 817/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0428.10SA817.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Leitsätze

  1. Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung als dynamische Verweisung auf das Vergütungssystem des BAT.

  2. Zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von BAT zu TVöD-VKA.

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.391,63 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.06.2016 nach der Entgeltgruppe 3a des TVöD für den Bereich der VKA (Kr-Anwendungstabelle Pflege) in einer individuellen Endstufe von zur Zeit 2.596,53 € zu vergüten.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.