10 Sa 817/16•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-28, 10 Sa 817/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2017-04-28, 10 Sa 817/16
10 Sa 817/16Tribunal du travail28 avr. 2017
Regest
1. Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung als dynamische Verweisung auf das Vergütungssystem des BAT. 2. Zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von BAT zu TVöD-VKA.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 817/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 10 Sa 817/16
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2017:0428.10SA817.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Leitsätze
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Zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung als dynamische Verweisung auf das Vergütungssystem des BAT.
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Zur Tarifsukzession im öffentlichen Dienst von BAT zu TVöD-VKA.
Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.08.2016 - 5 Ca 1525/16 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.391,63 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2016 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.06.2016 nach der Entgeltgruppe 3a des TVöD für den Bereich der VKA (Kr-Anwendungstabelle Pflege) in einer individuellen Endstufe von zur Zeit 2.596,53 € zu vergüten.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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