Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-08-07, 4 Sa 1084/18

4 Sa 1084/18Tribunal du travail7 août 2019

Regest

1."Pflegeschule" iSd. EG 15 der EntgO Teil B, Abschnitt XI, Ziffer 3 TVöD-K VKA ist nur eine staatliche, staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte Pflegeschule iSd. §§ 6,9 PflBG bzw. der §§ 4,10 KrPflG, die zu einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in der Pflege führt. 2.Eine Weiterbildungsstätte für die Pflege in der Nephrologie, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt nicht unter das Tatbestandsmerkmal.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1084/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-07

Aktenzeichen: 4 Sa 1084/18

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:0807.4SA1084.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: Entgeltgruppe EG 15 der Entgeltordnung Teil B, Abschnitt XI, Ziffer 3 TVöD-K VKA

Leitsätze

1."Pflegeschule" iSd. EG 15 der EntgO Teil B, Abschnitt XI, Ziffer 3 TVöD-K VKA ist nur eine staatliche, staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte Pflegeschule iSd. §§ 6,9 PflBG bzw. der §§ 4,10 KrPflG, die zu einer staatlich anerkannten Berufsausbildung in der Pflege führt.

2.Eine Weiterbildungsstätte für die Pflege in der Nephrologie, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt nicht unter das Tatbestandsmerkmal.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.10.2018 - 1 Ca 1936/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.

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