Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2019-11-27, 4 TaBV 19/19

4 TaBV 19/19Tribunal du travail27 nov. 2019

Regest

Die Durchführung der Freistellungswahl in getrennten Wahlgängen widerspricht dem mit der Anordnung der Verhältniswahl verfolgten Zweck, gewerkschaftliche Minderheiten im Betriebs-rat stärker zu schützen. Eine hiervon abweichende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebs-vereinbarung ist unwirksam.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 19/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-27

Aktenzeichen: 4 TaBV 19/19

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2019:1127.4TABV19.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 19 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 2 BetrVG

Leitsätze

Die Durchführung der Freistellungswahl in getrennten Wahlgängen widerspricht dem mit der Anordnung der Verhältniswahl verfolgten Zweck, gewerkschaftliche Minderheiten im Betriebs-rat stärker zu schützen. Eine hiervon abweichende Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebs-vereinbarung ist unwirksam.

Tenor

Die Beschwerden des Antragstellers sowie der Beteiligten zu 2. und zu 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.01.2019 - 2 BV 129/18 - werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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