Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 51/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-05-28
Aktenzeichen: 6 Sa 51/21
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0528.6SA51.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 TVG
Leitsätze
Untereinheiten der in dem Tätigkeitsbeispiel zur Gehaltsgruppe VI b) des Gehaltsrahmenabkommens Groß- und Außenhandel NRW beispielhaft aufgeführten Abteilungen bzw. Sachbereichen sind keine Abteilungen im Sinne dieser Tarifnorm. Dementsprechend fällt die Leiterin des im Wesentlichen den Kassenbereich umfassenden "Checkout" eines Selbstbedienungs-Großmarktes nicht in dieses Tätigkeitsbeispiel. Der Checkout ist nur eine Untereinheit des im Tätigkeitsbeispiel explizit aufgeführten "Verkaufs".
Tenor
I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 03.12.2020 - AZ.: 2 Ca 53/20 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.