Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ta 157/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-13
Aktenzeichen: 4 Ta 157/22
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0613.4TA157.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Leitsätze
Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Verringerung der Arbeitszeit beträgt zwei Bruttomonatsgehälter.
Tenor
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 03.05.2022 wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.