18 Sa 772/94•Landesarbeitsgericht Hamm, 1995-01-25, 18 Sa 772/94
Landesarbeitsgericht Hamm, 1995-01-25, 18 Sa 772/94
18 Sa 772/94Tribunal du travail25 janv. 1995
Regest
Die Beschaffungstätigkeit einer Angestellten in der Arbeitsgruppe "Zentrale Beschaffungen" eines Kreises einschließlich der Aufträgs- und Rechnungsabwicklung und der Marktbeobachtung ist. ■als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Dieser Arbeitsvorgang erfordert zwar gründliche Fachkenntnisse, aber keine gründlichen, und vielseitigen Fachkenntnisse, da lediglich Verbrauchsgüter einfacher Art von der Klägerin zu beschaffen sind.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 772/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-01-25
Aktenzeichen: 18 Sa 772/94
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1995:0125.18SA772.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 22, 23 BAT 1975
Leitsätze
Die Beschaffungstätigkeit einer Angestellten in der Arbeitsgruppe "Zentrale Beschaffungen" eines Kreises einschließlich der Aufträgs- und Rechnungsabwicklung und der Marktbeobachtung ist. ■als ein einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen. Dieser Arbeitsvorgang erfordert zwar gründliche Fachkenntnisse, aber keine gründlichen, und vielseitigen Fachkenntnisse, da lediglich Verbrauchsgüter einfacher Art von der Klägerin zu beschaffen sind.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.03.1994 - 5 Ca 1377/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
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