Landesarbeitsgericht Hamm, 1997-02-27, 4 Sa 1691/96

4 Sa 1691/96Tribunal du travail27 févr. 1997

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 1691/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-27

Aktenzeichen: 4 Sa 1691/96

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:1997:0227.4SA1691.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 113 GewO, § 242 BGB

Tenor

  1. Unter Zurückweisung der Berufung im übrigen wird die Beklagte verurteilt, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des unter dem 11.05.1990 erteilten Zeugnisses dem Kläger unter gleichem Datum ein neues Zeugnis zu erteilen, welches folgenden Wortlaut enthält:

Zeugnis

Herr F....... U......., O........ R.............. ......, ........... M.........., war in der Zeit vom 01.07.1988 bis 30.06.1989 als Innovationspraktikant und vom 01.07.1989 bis 31.12.1989 als technischer Angestellter bei uns beschäftigt.

Er war mit der Bearbeitung und Erstellung von Entwicklungsprojekten im technischen und kaufmännischen Bereich betraut.

Die ihm übertragenen Arbeiten hat er mit großem Fleiß und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Mit seinen Kollegen hatte er stets guten Kontakt.

Wir wünschen Herrn U....... für seine weitere Zukunft alles Gute.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.

  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.400.00 DM festgesetzt.

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