Landesarbeitsgericht Hamm, 2001-08-01, 18 Sa 661/01

18 Sa 661/01Tribunal du travail1 août 2001

Regest

Feuerwehrtechnischer Dienst liegt immer dann vor, dies ergibt sich schon vom Zweck der Feuerwehr her gesehen, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient. Die Blankettverweisung in Nr. 2 a Abs. 1 SR 2 x BAT stellt auf die fiktive Einstufung des Angestellten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften ab. Diese Einstufung erfordert eine erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung nach den §§ 10 bis 12 LVOFeu. Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen des Angestellten erfüllen das subjektive Tätigkeitsmerkmal nicht. Durch die Blankettverweisung in Nr. 2 a Abs. 1 SR 2 x BAT ist ein Rückgriff auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung versperrt. Die Blankettverweisung führt dazu, dass die Eingruppierungsvorschriften der §§ 22 bis 25 BAT nicht gelten.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 661/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-08-01

Aktenzeichen: 18 Sa 661/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2001:0801.18SA661.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: SR 2 x BAT, §§ 22, 23 BAT 1975, §§ 10 bis 12 LVOFeu

Leitsätze

Feuerwehrtechnischer Dienst liegt immer dann vor, dies ergibt sich schon vom Zweck der Feuerwehr her gesehen, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient.

Die Blankettverweisung in Nr. 2 a Abs. 1 SR 2 x BAT stellt auf die fiktive Einstufung des Angestellten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften ab. Diese Einstufung erfordert eine erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung nach den §§ 10 bis 12 LVOFeu. Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen des Angestellten erfüllen das subjektive Tätigkeitsmerkmal nicht.

Durch die Blankettverweisung in Nr. 2 a Abs. 1 SR 2 x BAT ist ein Rückgriff auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung versperrt. Die Blankettverweisung führt dazu, dass die Eingruppierungsvorschriften der §§ 22 bis 25 BAT nicht gelten.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 16.03.2001 – 1 Ca 2207/00 L – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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