17 Sa 1821/01•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-03-21, 17 Sa 1821/01
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-03-21, 17 Sa 1821/01
17 Sa 1821/01Tribunal du travail21 mars 2002
Regest
Auf Grund der Bestimmung in Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x zum BAT ruht bei einem An-gestellten, der zuvor von seinem öffentlichen Arbeitgeber im kommunalen feuerwehrtechni-schen Einsatzdienst beschäftigt worden ist, der Anspruch auf Übergangsversorgung auch dann, wenn und solange dieser Angestellte einen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Abschlag nicht geltend macht.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 1821/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-21
Aktenzeichen: 17 Sa 1821/01
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0321.17SA1821.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: §§ 36, 236 Abs. 1 SGB VI; Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x zum BAT
Leitsätze
Auf Grund der Bestimmung in Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x zum BAT ruht bei einem An-gestellten, der zuvor von seinem öffentlichen Arbeitgeber im kommunalen feuerwehrtechni-schen Einsatzdienst beschäftigt worden ist, der Anspruch auf Übergangsversorgung auch dann, wenn und solange dieser Angestellte einen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Abschlag nicht geltend macht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 18.10.2001- 1 Ca 1262/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.