Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-10-30, 18 Sa 1174/02

18 Sa 1174/02Tribunal du travail30 oct. 2002

Regest

Bei einem Mitverschulden des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, wenn ihm selbst nicht der Vorwurf gröbster Fahrlässigkeit gemacht werden kann.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1174/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-30

Aktenzeichen: 18 Sa 1174/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:1030.18SA1174.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 115 Abs. 1 SGB X

Leitsätze

Bei einem Mitverschulden des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, wenn ihm selbst nicht der Vorwurf gröbster Fahrlässigkeit gemacht werden kann.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 25.06.2002 - 4 Ca 405/02 L - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

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