Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-07-28, 8 Sa 1493/02

8 Sa 1493/02Tribunal du travail28 juil. 2003

Regest

Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Einteilung von Dauer-Nachtwachen in einer Pflegeeinrichtung auf die familiären Belange der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen; Ge-wöhnung an langjährige Diensteinteilung begründet keinen Vorrang.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1493/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-28

Aktenzeichen: 8 Sa 1493/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0728.8SA1493.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 315

Leitsätze

Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Einteilung von Dauer-Nachtwachen in einer Pflegeeinrichtung auf die familiären Belange der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen; Ge-wöhnung an langjährige Diensteinteilung begründet keinen Vorrang.

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.2002 - 4 Ca 2781/01 - teilweise abgeändert.

Auf den Hilfsantrag der Klägerin wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin im Nachtdienst im sog. Sieben-Tage-Rhythmus zu beschäftigen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien je die Hälfte.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.