Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-08-27, 18 Sa 419/03

18 Sa 419/03Tribunal du travail27 août 2003

Regest

Lehnt ein Arbeitgeber die Nachentrichtung nicht geleisteter Beiträge für einen Arbeitnehmer an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes endgültig ab, so steht dem Ar-beitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Urlaubsentschädigung nach § 8 Nr. 8 BRTV zu, wenn die Kasse die Auszahlung der Entschädigung wegen der nichtentrichteten Beiträge verweigert.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 419/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-27

Aktenzeichen: 18 Sa 419/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0827.18SA419.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 611 Abs. 1 BGB, § 8 Ziff. 7 und 8 BRTV Bau, § 18 VTV Bau

Leitsätze

Lehnt ein Arbeitgeber die Nachentrichtung nicht geleisteter Beiträge für einen Arbeitnehmer an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes endgültig ab, so steht dem Ar-beitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Urlaubsentschädigung nach § 8 Nr. 8 BRTV zu, wenn die Kasse die Auszahlung der Entschädigung wegen der nichtentrichteten Beiträge verweigert.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 25.02.2003 - 4 Ca 2069/02 L - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

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