Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-09-24, 18 Sa 785/03

18 Sa 785/03Tribunal du travail24 sept. 2003

Regest

Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer Rauferei eine Verletzung zu, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, so hat er die Arbeitsunfähigkeit verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EntgFG, wenn er die Rauferei provoziert und aktiv den Beginn der Phase der Tätlichkeiten mit eingeleitet hat.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 785/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-24

Aktenzeichen: 18 Sa 785/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0924.18SA785.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18, Kammer

Normen: § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 EntgFZ

Leitsätze

Zieht sich ein Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einer Rauferei eine Verletzung zu, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, so hat er die Arbeitsunfähigkeit verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 EntgFG, wenn er die Rauferei provoziert und aktiv den Beginn der Phase der Tätlichkeiten mit eingeleitet hat.

Tenor

hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 24.09.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Knipp

sowie die ehrenamtlichen Richter Schürmann und Klein

für Recht erkannt:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 27.03.2003 - 1 Ca 1521/00 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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