Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-10, 11 Sa 1450/01

11 Sa 1450/01Tribunal du travail10 mai 2005

Regest

1. Ein Arbeitnehmer, der Altersteilzeit im Blockmodell auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Altersteilzeit der Metallindustrie NW vom 23.10.1997 vereinbart hat, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die er entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht während der Arbeitsphase realisiert hat. 2. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber beantragten Urlaub schuld-haft nicht rechtzeitig gewährt hat und deshalb schadensersatzpflichtig

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 1450/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-10

Aktenzeichen: 11 Sa 1450/01

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0510.11SA1450.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Leitsätze

  1. Ein Arbeitnehmer, der Altersteilzeit im Blockmodell auf der Grundlage des

Tarifvertrages zur Altersteilzeit der Metallindustrie NW vom 23.10.1997 vereinbart hat, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die er entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht während der Arbeitsphase realisiert hat.

  1. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn der Arbeitgeber beantragten Urlaub schuld-haft nicht rechtzeitig gewährt hat und deshalb schadensersatzpflichtig

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.08.2001 - 2 Ca 432/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen

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