Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-10, 13 TaBV 26/05

13 TaBV 26/05Tribunal du travail10 juin 2005

Regest

Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat bei zwei Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu erfolgen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 26/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-10

Aktenzeichen: 13 TaBV 26/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0610.13TABV26.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 3 BetrVG; § 19 BetrVG; § 38 BetrVG

Leitsätze

Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat bei zwei Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu erfolgen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsratsmitglieds B1xxxxxxxx wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 26.11.2004 - 1 BV 31/04 – abgeändert.

Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder vom 18.05.2004 wird für unwirksam erklärt

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