Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-12, 2 Sa 82/04

2 Sa 82/04Tribunal du travail12 oct. 2005

Regest

Die Kostenbelastung durch hohe Entgeltfortzahlungskosten können die betrieblichen Inter-essen auch dann beeinträchtigen, wenn die Entgeltfortzahlungskosten zu einem großen Teil aus dem Tronc finanziert werden.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 82/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-12

Aktenzeichen: 2 Sa 82/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1012.2SA82.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG

Leitsätze

Die Kostenbelastung durch hohe Entgeltfortzahlungskosten können die betrieblichen Inter-essen auch dann beeinträchtigen, wenn die Entgeltfortzahlungskosten zu einem großen Teil aus dem Tronc finanziert werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.11.2003 - 7 Ca 2777/03 -abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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