Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-30, 14 Sa 1717/05

14 Sa 1717/05Tribunal du travail30 nov. 2005

Regest

Eine zulässige Verlängerung des befristeten Erstvertrages liegt auch vor, wenn im Anschlussvertrag ohne Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen eine Lohnerhöhung festgelegt wird.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1717/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-30

Aktenzeichen: 14 Sa 1717/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1130.14SA1717.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 14 Abs. 2 TzBfG

Leitsätze

Eine zulässige Verlängerung des befristeten Erstvertrages liegt auch vor, wenn im

Anschlussvertrag ohne Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen eine Lohnerhöhung festgelegt wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.07.2005 - 1 Ca 721/05 - wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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