Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-05-22, 16 Sa 1593/05

16 Sa 1593/05Tribunal du travail22 mai 2006

Regest

Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Arbeitnehmer erheblich Überstunden geleistet hat, so kann die Höhe des Anspruchs auf der Grundlage des § 287 Abs. 2 ZPO durch Schätzung ermittelt werden

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 1593/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-22

Aktenzeichen: 16 Sa 1593/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0522.16SA1593.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 287 II ZPO

Leitsätze

Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Arbeitnehmer erheblich Überstunden geleistet hat, so kann die Höhe des Anspruchs auf der Grundlage des § 287 Abs. 2 ZPO durch Schätzung ermittelt werden

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 20.04.2005 - 5 Ca 3290/04 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, Überstundenvergütung in Höhe von 3.459,37 € brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.12.2004 zu zahlen, auszahlbar an die Bundesagentur für Arbeit.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 6/5, der Kläger zu 1/6.

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