Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-08, 10 Sa 1053/06

10 Sa 1053/06Tribunal du travail8 nov. 2006

Regest

Auch wenn im allgemeinen die Teilnahme von erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht ohne nähere Darlegung eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses als erforderlich angesehen werden kann, kann bei einer Schulungsmaßnahme, die im letzten Halbjahr der Amtszeit stattfindet, auf eine konkretere Darlegung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme nicht verzichtet werden.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1053/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-08

Aktenzeichen: 10 Sa 1053/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1108.10SA1053.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 37 Abs. 2, 6, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 611 BGB

Leitsätze

Auch wenn im allgemeinen die Teilnahme von erstmals gewählten Betriebsratsmitgliedern an einer Grundlagenschulung im Betriebsverfassungsrecht ohne nähere Darlegung eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses als erforderlich angesehen werden kann, kann bei einer Schulungsmaßnahme, die im letzten Halbjahr der Amtszeit stattfindet, auf eine konkretere Darlegung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme nicht verzichtet werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 11.05.2006 - 3 Ca 238/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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