Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-08, 18 Sa 1149/06

18 Sa 1149/06Tribunal du travail8 nov. 2006

Regest

Nach § 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk besteht bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Betriebsunfalls kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung eines Krankengeldzuschusses gegen den Arbeitgeber. Unter den tariflichen Begriff "Betriebsunfall" fällt nicht der Wegeunfall.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1149/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-08

Aktenzeichen: 18 Sa 1149/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1108.18SA1149.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 5, 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk; § 8 SGB VII

Leitsätze

Nach § 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk besteht bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines

Betriebsunfalls kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung eines Krankengeldzuschusses gegen den Arbeitgeber. Unter den tariflichen Begriff "Betriebsunfall" fällt nicht der Wegeunfall.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 01.06.2006 - 2 Ca 3033/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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